Hausverwaltungen - Wohnungsgenossenschaften

Risiken erkennen, Prioritäten setzen

Grundsätzlich wird zwischen Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) und Hausverwaltung unterschieden.

Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bestimmt und kann Miteigentümer oder externer Dritter sein.

Der Verwalter haftet gegenüber Eigentümern für alle von ihm zu vertretenden Vermögens- und Vertrauensschäden. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Tätigkeiten wie das Aufstellen und Durchsetzen einer Hausordnung, Maßnahmen für ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung, das Abschließen eines angemessenen Versicherungsschutzes und weitere Aufgaben zur Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums auszuüben. Da Verwalter vor verschiedensten Herausforderungen stehen, lässt sich das Versicherungskonzept für Hausverwaltungen zu einem individuellen Paket zusammenstellen, welches bei Bedarf verändert werden kann. 

Wohnungsbaugenossenschaften (WBG)

Wohnungsbaugenossenschaften (WBG) verwalten für ihre Mitglieder meist größere Wohnimmobilien und Gebäude. Deshalb unterscheidet sich der Versicherungsschutz im Wesentlichen von den Gebäudeversicherungskonzepten für Mehrfamilienhäuser.

Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Risiken und decken diese in einem Versicherungsvertrag. So müssen sich Hausverwaltungen, Wohnungsgenossenschaften und WEG nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern haben alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag. Produktlösungen mit einfacher Tarifierung nach Wohneinheiten für die zu betreuenden Objekte respektive für das Portfolio der Wohnungswirtschaft sind Kombinationsmöglichkeiten aus:

Ein Schaden kann weitreichende existenzielle Auswirkungen haben. Feuer, Leitungswasser Sturm/Hagel, Elementarschäden, böswillige Beschädigung oder Haftpflichtansprüche Dritter sind nur einige Beispiele.

Hausverwaltungen - Wohnungsgenossenschaften

Unser Herzstück Allgefahrenschutz und deren besondere Leistungsinhalte:

  • Sicherung der Konditionen des Vorvertrages (Renta)
  • Besserstellungsklausel (Bedingungen des Vorvertrages gelten)
  • Elementar auch für Zürs 4 Zone möglich
  • unbenannte Gefahren (alles, was nicht explizit ausgeschlossen ist)
  • Unterversicherungsverzicht bis 500.000 €
  • keine Beitragsanpassungsklausel

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