Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Risiken erkennen, Prioritäten setzen

Zunächst ist es für Sie als Arzt/ Geschäftsführer (MVZ) wichtig, die Kerngefahren zu erkennen, denen Sie und Ihr Unternehmen ausgesetzt sind. 

Als Arzt / Geschäftsführer (MVZ) setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im 
Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.
 

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERBAR?

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

Schäden, die man selbst erleidet
Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Praxisausfallversicherung
Betriebsunterbrechnungsversicherung
Geschäftsinhalt/Elektronikversicherung
Cyberversicherung
Heilwesen-Rechtsschutzversicherung
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Ärzte-Regressversicherung
Unfallversicherungen mit spezieller Gliedertaxe für Ärzte